Innerlandwirtschaftlicher Verkehrswert
Unter einem innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert ist der Wert zu verstehen, wenn landwirtschaftliche Flächen ausschließlich zwischen Landwirten gehandelt werden. Der innerlandwirtschaftliche Verkehrswert ist i.d.R. niedriger als der Verkehrswert für landwirtschaftliche Nutzflächen auf dem allgemeinen Grundstücksmarkt (Marktteilnehmer: Landwirte und Nichtlandwirte). Das begründet sich durch das nutzungsorientierte Kaufinteresse beim Grundstückshandel von Landwirten untereinander.
Der Grundstückshandel und das Kaufinteresse werden dabei z.B. durch Flurbereinigung sowie Erweiterung der landschaftlichen Nutzfläche und Aufstockung des Betriebes bestimmt. Hier steht die weitere landwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund.
Vorrangig handelt es sich bei landwirtschaftlichen Nutzflächen, die zwischen den Landwirten gehandelt werden, um reine Acker- und Grünlandflächen nach § 4 Abs. 1 WertV.
Die Preisunterschiede zum allgemeinen Grundstücksmarkt erklären sich aus der Tatsache, dass Nichtlandwirte ein anderes Kaufinteresse und eine andere Wertschätzung haben.
Hieraus resultieren höhere Preise für derartige landwirtschaftliche Nutzflächen (z.B. Umwandlung in einen Campingplatz oder Golfplatz, priv. Pferdeweide)
Die Ermittlung des innerlandwirtschaftlichen Verkehrswertes erfolgt nach dem Vergleichswertverfahren. Das erfordert eine sorgfältige Auswahl der Einzelpreise, da nur solche Preise herangezogen werden können, an denen ausschließlich Landwirte beteiligt sind.