Gutachterausschüsse
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind bundesgesetzlich durch das Baugesetzbuch (§§ 192 ff.) vorgeschrieben. Die Gutachterausschüsse führen die Kaufpreissammlungen und werten diese aus.
Weitere wesentliche Aufgaben der Gutachterausschüsse sind u. a.:
- Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
- Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten.
Hierbei handelt es sich u. a. um- Kapitalisierungszinssätze, mit denen die Verkehrswerte von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (Liegenschaftszinssätze)
- Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt (Sachwertfaktoren)
- Umrechnungskoeffizienten für das Wertverhältnis von sonst gleichartigen Grundstücken
- Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung (bei berechtigtem Interesse)
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert
Nachstehend werden die aktuellen Adressen (Stand: Juni 2015) aller Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Die Liste wird ständig erweitert und ergänzt. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.