FAQ


Welche Unterlagen werden für die Gutachtenerstellung benötigt?

  • Unbeglaubigter Lageplan, Maßstab 1 : 1000, von Katasteramt/Stadtverwaltung
  • Aktueller unbeglaubigter Grundbuchauszug vom örtlich zuständigen Amtsgericht
  • Grundrisse, Schnitte, Berechnung der Kubatur und der Wohn-/Nutzfläche (diese Unterlagen werden bei Bedarf vom Bauamt angefordert)
  • Erschließungsbeitragsbescheinigung der Gemeinde- /Stadtverwaltung
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis der Kreis- /Stadtverwaltung
  • Aufteilungsplan/Abgeschlossenheitsbescheinigung/Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen) vom Amtsgericht

 

Was geschieht, wenn man einige Unterlagen nicht selbst beschaffen kann?

Wie auftragsgemäß vereinbart, werden alle erforderlichen Unterlagen durch unser Büro beschafft. Hierfür ist eine unterschriebene Vollmacht des Auftraggebers notwendig, die von den Behörden und Ämtern bei Herausgabe der Auskünfte verlangt wird. Die für die Beschaffung der Unterlagen notwendigen Gebühren sind in dem vereinbarten Pauschalhonorar bereits enthalten.

 

Was kostet ein Wertgutachten?

Die Vergütung ist abhängig vom Wert der Immobilie und dem Umfang sowie der Komplexität des Bewertungsauftrages. Im Regelfall orientiert sich die Höhe der Gebühren an der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse. Die für mein Sachverständigenbüro gültige Gebührenordnung ist auf unserer Homepage hinterlegt.

 

Wie verläuft die Auftragsabwicklung allgemein?

  • Abschluss eines Sachverständigenvertrages vor dem vereinbarten Ortstermin bzw. am Ortstermin
  • Übergabe aller erforderlichen Unterlagen von Seiten des Auftraggebers, bzw. Beschaffung durch unser Büro
  • Einholung sämtlicher erforderlicher Ämterinformationen
  • Ermittlung des Verkehrswertes und Erstellung des Gutachtens
  • Übergabe des Gutachtens in der vom Auftraggeber gewünschten Anzahl sowie Rechnungsstellung

 

Wie lange dauert es bis zur Fertigstellung des Gutachtens?

Unter der Voraussetzung vollständiger Objektunterlagen und nach durchgeführtem Ortstermin werden die Gutachtenaufträge im Regelfall innerhalb von 2 Wochen erstellt. Bei eilbedürftigen Aufträgen ist auf besonderen Wunsch eine Gutachtenerstellung auch innerhalb weniger Tage möglich.

 

Wie ist die Unparteilichkeit des Sachverständigen gewährleistet?

Gerät ein vereidigter Sachverständiger in einen Interessenkonflikt bzw. ist seine Unparteilichkeit gefährdet, wird er den Auftrag ablehnen. Anderenfalls riskiert er den Verlust seiner beruflichen Existenz, z. B. durch die Entziehung seiner öffentlichen Bestellung.

 

Wo liegen die fachlichen Grenzen des Sachverständigen?

In einem Wertgutachten kann auf einige Einflussfaktoren nicht abschließend eingegangen werden. Im Bereich der Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden kann es notwendig werden, im Rahmen des Gutachtenauftrages von einen fachlich spezialisierten Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Einerseits, weil Baumängel und Bauschäden zerstörungsfrei, d. h. augenscheinlich zum Zeitpunkt der Ortsbesichtung aufgenommen wurden und andererseits, weil das Bestellungsgebiet des Sachverständigen begrenzt ist. Dies ist der Fall bei der Prüfung der Altlastenfreiheit und der Tragfähigkeit des Baugrundes sowie bei statischen Fragen des Bauwerkes. Ferner können keine Untersuchungen und Bewertungen bei pflanzlichen, tierischen und toxischen Schädigungen vorgenommen werden. Diese sind Spezialunternehmen bzw. -gutachtern vorbehalten.