Spezialthemen


Gutachten in Scheidungsangelegenheiten

Eines der wichtigsten Themen bei der Scheidung: KLARHEIT SCHAFFEN!

Ehescheidungen sind oft langwierige und komplizierte Verfahren, welche vielfach durch Emotionen geleitet werden. Für beide Ehepartner bedeutet das Durchlaufen eines Scheidungsverfahrens eine sehr schwierige Zeit.

In vielen Fällen spielen Geld und Vermögen eine sehr große bzw. entscheidende Rolle. Insbesondere die gerechte Aufteilung des gemeinsamen Besitzes sorgt bei einer anstehenden Scheidung regelmäßig für Konfliktpotential.

Gehören Immobilien zur Vermögensmasse, ist bei einer Ehescheidung der Zugewinn gem.

§ 1373 GBG häufig strittig. Hierbei ist es im Regelfall auch unabhängig davon, ob nur einer der Ehepartner oder beide Eheleute im Grundbuch eingetragen sind.

Für die Ermittlung eines möglichen Zugewinns, also dem Unterschiedsbetrag zwischen Anfangs- und Endwert der Immobilie, bedarf es genauer Kenntisse der bestehenden und seinerzeitigen Marktverhältnisse über einen längeren Zeitraum. Auch muss der Zugriff auf entsprechende Datengrundlagen sichergestellt werden können.

Gerade in einem emotionsgeladenen Scheidungsverfahren schätzen die Ehepartner den Wert einer Immobilie häufig aus diversen Gründen unterschiedlich ein. Hier kann ein objektives Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Klarheit sorgen.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von den zuständigen Industrie- und Handelskammern ernannt und unterliegen daher einer besondere Aufsicht und der unbedingten Pflicht zur Erstellung von objektiven und neutralen Verkehrswertgutachten. Auch werden entsprechende Gutachten im Regelfall von Anwälten anerkannt und dienen in Scheidungsangelegenheit häufig als Schiedsgutachten.

Marktgerechte Verkehrswertgutachten können dann den Eheleuten auch bei der Entscheidungsfindung helfen, was weiterhin mit der Immobilie geschehen soll. Hier bieten sich verschiedene Lösungswege an, für die der exakte Verkehrswert dann als Grundlage der Entscheidung dienen kann:

  • Realteilung
  • Teilungsversteigerung
  • Verkauf der Immobilie
  • Übertragung der Immobilie auf einen Ehepartner
  • Auszahlung einer der beiden Ehegatten
  • Übertragung der Immobilie auf die gemeinsamen Kinder
  • Gemeinesame Vermietung der Immobilie

Weitergehend Informationen zur Verkehrswertermittlung von Immobilien finden Sie in den jeweiligen Menupunkten unserer Homepage. Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch.