Erforderliche Unterlagen
Zur Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) werden aktuelle und umfassende Informationen und Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt benötigt. Diese werden in der Regel vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Folgende Unterlagen werden im Regelfall benötigt:
- aktueller Grundbuchauszug (Bestandsverzeichnis, Abt. I und II),
- aktuelle Aufstellung der Mieten, Abschriften der Mietverträge und der letzten Mietanpassungen,
- aktuelle Aufstellung der Bewirtschaftungs- und Betriebskosten,
- Unterlagen zu Gebäuden: Baujahr, Baubeschreibungen, Baugenehmigungen, Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Angaben zu Sanierungen und Modernisierungen, Angaben zu verdeckten Bauwerksschäden (ggf. Holzschutz - Baugrundgutachten),
- Berechnung der Wohn- und/oder Nutzflächen,
- Berechnung der Brutto-Grundflächen und/oder des Brutto-Rauminhaltes (DIN 277),
- bei Wohn- und Teileigentum zusätzlich: Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Wohngeldabrechnung, ggf. Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
- bei bestehenden Rechten und Belastungen zusätzlich: Eintragungsbewilligungen, Erbbaurechtsverträge etc.,
- Auszug aus der Liegenschaftskarte,
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster,
- Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis sowie der Denkmalschutzbehörde.
Je nach Objekttyp und Gebäudeart werden weitere ergänzende Unterlagen benötigt:
- Kaufvertrag
- Gebäudedaten
- Mietverträge / Pachtverträge
- Einheitswertbescheide bzw. Bescheide über Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
- ältere Wertermittlungen / Gutachten
- Baugrunduntersuchungen
Die Art und der Umfang der von uns benötigten Unterlagen werden im Einzelfall besprochen. Selbstverständlich können die erforderlichen Unterlagen auch vom Sachverständigen eingeholt werden.
Zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen ist eine ausführliche Besichtigung des Bewertungsobjektes erforderlich. Bei vermieteten Objekten sind die Termine mit den Mietern abzustimmen.