Besitz

Unter Besitz versteht man die äußere, durch räumliche Zuordnung, tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit und subjektiven Einwirkungswillen gekennzeichnete tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, §§ 854 ff. BGB. Der Besitz ist vom Eigentum zu unterscheiden. Dieses ist die rechtliche Verfügungsgewalt einer Sache. Besitz ist nur an Sachen, nicht an Rechten möglich. Es werden verschiedene Formen von Besitz…

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Oeffentlicher Glaube des Grundbuchs

Ist im Grundbuch für jemanden ein Recht eingetragen, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass ihm das Recht zustehe. Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelöscht, so wird vermutet, dass das Recht nicht bestehe. § 891 BGB. Derjenige also, der als Eigentümer in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen ist, gilt als Eigentümer, und…

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Hypothek

Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht und als solches ein beschränktes dingliches Recht an einem Grundstück. Mit einer Hypothek belastet werden können Grundstücke, Miteigentumsanteile und grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht sowie das Wohnungseigentum. Von der Haftung ist nicht nur das Grundstück an sich erfasst, sondern gemäß § 1120 BGB auch die Bestandteile und das Zubehör, also…

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Nießbrauch

Der Nießbrauch ist laut § 1030 BGB ein unveräußerliches und nicht vererbbares dingliches Recht, gerichtet auf allumfassende Nutzung des belasteten Grundstücks. Der Grundstückseigentümer ist also bei einem eingetragenen Nießbrauch grundsätzlich ganz von der Nutzung des Grundstücks ausgeschlossen, alle nur möglichen Nutzungen stehen dem Nießbraucher zu. Diese können zum Beispiel alle natürlichen Tier- und Bodenprodukte wie…

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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nach § 22 des Grunderwerbsteuergesetzes darf der Erwerber eines Grundstücks in das Grundbuch erst dann eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts vorgelegt wird (§ 17 Abs. 1 Satz 1) oder Bescheinigungen der für die Besteuerung zuständigen Finanzämter (§ 17 Abs. 1 Satz 2) vorgelegt werden, daß der Eintragung steuerliche Bedenken…

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Teileigentum

Das Teileigentum bezeichnet gemäß § 1 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen ( z.B. Garagen, Lager, Geschäftsräume, Tiefgaragenstellplätze ) eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, zu dem es gehört. Es kann deshalb nur gemeinsam mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil veräußert werden.

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Sondereigentum

Das Sondereigentum gemäß § 1 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) ist nicht definiert und lässt sich nur eingrenzen als eine Art „Alleineigentum“ am Wohnungseigentum bzw. am Teileigentum, welches dem Eigentümer das alleinige und ausschließliche Herrschaftsrecht an den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen verschafft. Sondereigentum kann nur eingeräumt werden, wenn die Wohnung oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen…

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Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht sind Gebäudeteile, Räume oder Freiflächen, die gemeinschaftliches Eigentum aller Wohnungseigentümer sind, aber einem oder mehreren Eigentümern zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen / überlassen sind. Alle anderen Miteigentümer sind damit von der Nutzung dieser Fläche ausgeschlossen. Hierunter fallen Stellplätze, Gartenanteile vor Erdgeschosswohnungen, Kellerabteile, Dachböden, Hobbyräume usw. Die Begründung und Zuweisung erfolgt entweder in der Teilungserklärung…

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Reallast

Bei einer Reallast wird der Grundstückseigentümer verpflichtet an den Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu erbringen. Bei den Leistungen kann es sich um Geld-, Sach-, Natural- oder Dienstleistungen handeln, zum Beispiel eine Geldrente, Zaununterhaltungspflicht, Betreuung oder Wärmelieferung. Dass die Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind, bedeutet, dass auch das Grundstück für die Leistungen…

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Miete

Die Miete ist eine vertragliche Verpflichtung des Eigentümers, den Gebrauch der Mietsache gegen Entgelt zu gewähren. Es wird die Möglichkeit zur Nutzung im abgesprochenen Rahmen gegeben. Das Mietrecht wird durch eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetze reglementiert. Sowohl für die Wohnraum- als auch Geschäftsraummiete gelten grundsätzlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) in…

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