Miteigentum

Von Miteigentum wird gesprochen, wenn das Eigentum an einem Grundstück oder einer beweglichen Sache mehreren Personen gemeinsam gehört und sich diese Gemeinschaft nur auf die Sache und nicht auf einen Verbund zwischen den Personen bezieht. Ein Eigentümer von Miteigentum an einem Grundstück nach Bruchteilen gemäß § 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ( BGB ) kann über…

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Rentenschuld

Die Rentenschuld ist ein Grundpfandrecht und eine Sonderform der Grundschuld. Gemäß des § 1199 BGB ist die Rentenschuld eine Grundschuld, bei der das Grundstück mit einer in regelmäßig wiederkehrenden Terminen zu zahlenden Geldsumme, einer Rente, belastet wird. Der Inhaber der Rentenschuld hat nur Anspruch auf diese Rente. Im Falle der Nichterfüllung kann er die Zwangsvollstreckung…

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Vorkaufsrecht

Allgemein versteht man unter einem Vorkaufsrecht, dass der Vorkaufsberechtigte im Falle eines Verkaufs durch den Eigentümer an einen Dritten zum Eintritt in den Kaufvertrag berechtigt ist. Der Vorkaufsberechtigte erwirbt dann unter den Vertragsbedingungen, die der Eigentümer mit dem Dritten vereinbart hatte. Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts ist also, dass der Eigentümer mit einem Dritten…

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Teileigentumsgrundbuch

Bei der Bildung von Teileigentum wird in der Regel für jeden Miteigentumsanteil ein gesondertes Grundbuchblatt angelegt. Bei wenigen Teileigentumseinheiten ist auch die Eintragung auf ein gemeinschaftliches Teileigentumsgrundbuch möglich. Für die Teileigentumsgrundbücher gelten die Vorschriften über Wohnungsgrundbücher entsprechend. Die Anlegung von Wohnungsgrundbüchern oder Teileigentumsgrundbüchern hat das Grundbuchamt im Rahmen der Grundbuchordnung selbstständig zu entscheiden, wobei die…

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Besitz

Unter Besitz versteht man die äußere, durch räumliche Zuordnung, tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit und subjektiven Einwirkungswillen gekennzeichnete tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, §§ 854 ff. BGB. Der Besitz ist vom Eigentum zu unterscheiden. Dieses ist die rechtliche Verfügungsgewalt einer Sache. Besitz ist nur an Sachen, nicht an Rechten möglich. Es werden verschiedene Formen von Besitz…

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Oeffentlicher Glaube des Grundbuchs

Ist im Grundbuch für jemanden ein Recht eingetragen, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass ihm das Recht zustehe. Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelöscht, so wird vermutet, dass das Recht nicht bestehe. § 891 BGB. Derjenige also, der als Eigentümer in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen ist, gilt als Eigentümer, und…

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Hypothek

Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht und als solches ein beschränktes dingliches Recht an einem Grundstück. Mit einer Hypothek belastet werden können Grundstücke, Miteigentumsanteile und grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht sowie das Wohnungseigentum. Von der Haftung ist nicht nur das Grundstück an sich erfasst, sondern gemäß § 1120 BGB auch die Bestandteile und das Zubehör, also…

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Nießbrauch

Der Nießbrauch ist laut § 1030 BGB ein unveräußerliches und nicht vererbbares dingliches Recht, gerichtet auf allumfassende Nutzung des belasteten Grundstücks. Der Grundstückseigentümer ist also bei einem eingetragenen Nießbrauch grundsätzlich ganz von der Nutzung des Grundstücks ausgeschlossen, alle nur möglichen Nutzungen stehen dem Nießbraucher zu. Diese können zum Beispiel alle natürlichen Tier- und Bodenprodukte wie…

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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nach § 22 des Grunderwerbsteuergesetzes darf der Erwerber eines Grundstücks in das Grundbuch erst dann eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts vorgelegt wird (§ 17 Abs. 1 Satz 1) oder Bescheinigungen der für die Besteuerung zuständigen Finanzämter (§ 17 Abs. 1 Satz 2) vorgelegt werden, daß der Eintragung steuerliche Bedenken…

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Teileigentum

Das Teileigentum bezeichnet gemäß § 1 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen ( z.B. Garagen, Lager, Geschäftsräume, Tiefgaragenstellplätze ) eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, zu dem es gehört. Es kann deshalb nur gemeinsam mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil veräußert werden.

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