Lagefaktoren
Lagefaktoren sind Lagemerkmale von Grundstücken. Hier sind die Verkehrsanbindung, die Nachbarschaftslage, die Wohn- und Geschäftslage sowie Umwelteinflüsse zu nennen (§ 8 Abs. 6 WertV).
Folgende Lagemerkmale können abgeleitet werden:
– unterschiedliche Verkehrsanbindungen (Nähe zum Stadtzentrum oder Reisezeiten auf Grund der Verkehrsanbindung durch Straßen oder öffentlichen Nahverkehr)
– unterschiedliche Geschäftslagen
– unterschiedliche Immissionslagen (Einflüsse von Lärm, Luftbelastung, Erschütterungen, Sendeanlagen)
– unterschiedliche Wohnlagen (ruhiges und angenehmes Wohnen, Nähe zu Bildungs- und Freizeiteinrichtungen)
Die Berücksichtigung der Lagefaktoren beziehungsweise der Abweichungen von den Lageverhältnissen zwischen dem Wertermittlungsobjekt und den zum Vergleich herangezogenen Grundstücken erfordert besondere Sachkunde und Erfahrung des Gutachters, denn die Lagequalität lässt sich nicht mit einer umfassenden Kenngröße messen. Häufig genügt es, bestimmte kennzeichnende Eigenschaften der Lagefaktoren zu beschreiben und sie bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen.