Pachtnebenkosten

Die Pachtnebenkosten betreffen die neben dem eigentlichen Pachtzins vom Pächter zu entrichtenden zusätzlichen Kosten. Hierzu zählen z.B. die Grundsteuer, die Abgaben zur Landwirtschaftskammer, Beiträge zu den Wasser- und Boden-, sowie den Berufsverbänden. Des Weiteren gehören auch die Versicherungs- und Berufsgenossenschaftsbeiträge zu den Pachtnebenkosten. Über die Aufteilung der Kosten und Lasten besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit