Parzelle

Parzelle wird heute in einigen Bundesländern noch als allgemeine Bezeichnung für ein Flurstück benutzt. Bis 1936 galt diese Bezeichnung in Anhalt, Bremen, Lübeck, Oldenburg, Preußen und Württemberg. Der neue Begriff hat sich jedoch nur schwer eingebürgert, die alte Bezeichnung wurde noch lange auch in Rechtsprechung und Gesetzgebung verwendet.

Gemeint ist in jedem Fall die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster, die als räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche in der Flurkarte unter einer eigenen Nummer bezeichnet und in den Büchern des Liegenschaftskatasters aufgeführt wird.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Begriffe wie „Parzellieren“ als Synonym für das Bilden neuer Flurstücke bei der Aufteilung größerer Grundstücke in einzelne, zur Bebauung vorgesehene Grundstücke (Bauplätze), benutzt.