Nutzungsart
In der Grundstücksbewertung kann grundsätzlich zwischen wohnungswirtschaftlichen und gewerblichen Nutzungsarten unterschieden werden. Unter wohnungswirtschaftlichen Nutzungsarten versteht man beispielsweise Mietwohnnutzung oder die Eigennutzung (Eigenheim). Gewerbliche Nutzungsarten sind z.B. Praxis- oder Büronutzung sowie Lagernutzung. Die Nutzungsart unterscheidet sich von der Art der Nutzung eines Flurstücks im Liegenschaftskataster.