Arglistig verschweigen
Arglistig verschweigen bedeutet das bewusste und absichtliche verschweigen und verdecken von bekannten Mängeln. Die Täuschung kann in der Behauptung oder im Verschweigen eines bestimmten Umstandes bestehen. Das Verhalten des Verkäufers ist nur relevant, wenn der Kaufinteressent mit einer Aufklärung rechnen durfte und somit eine Aufklärungspflicht des Verkäufers oder eine Aufklärungspflicht des Maklers bestand. Ansatzpunkt für die Arglist ist hierbei die Kenntnis des Mangels.