Eigentumswohnung
Die Eigentumswohnung ist ein umgangssprachlicher Begriff für ein Sondereigentum an einer Wohnung in einer Wohnungseigentumsanlage. Dieses Sondereigentum ist stets verbunden mit einem bestimmten Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ).
Zum Sondereigentum an der eigentlichen Wohnung gehören neben dieser abgeschlossenen Einheit ( Abgeschlossenheit ) auch deren Nebenräume, wie Kellerräume, Hobbyräume, Garagen, Garagenstellplätze etc. Die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Eigentum an einer Eigentumswohnung ergeben, sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
Der Wert einer Eigentumswohnung wird vor allem von ihrer Lage, ihrem Alter, der Ausstattung, der Größe sowie der anzusetzenden Miethöhe bestimmt.
Die unvermietete Eigentumswohnung wird nach dem Vergleichswertverfahren bewertet. Hier sind in der Regel ausreichend Vergleichspreise durch den Gutachterausschuss vorhanden. Die vermietete Eigentumswohnung wird, falls hier keine Vergleichspreise für vermietete Wohnungen heranziehbar sind, nach dem Ertragswertverfahren bewertet.