Erschaftssteuerwert
Beim Erbschaftssteuerwert handelt es sich um den Wert, der nach dem Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) als Grundlage zur Feststellung der Erbschaftssteuer nach dem Bewertungsgesetz (BewG) zu errechnen ist.
Der Erbschaftssteuerwert wird vom örtlich zuständigen Finanzamt mit Hilfe der Wertermittlungsverfahren nach dem BewG ermittelt und dem Steuerschuldner schriftlich mitgeteilt.
Der Eigentümer hat die Möglichkeit, dem Finanzamt mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens nachzuweisen, dass der (wahre) gemeine Wert der Immobilie geringer ist, als im Erbschaftssteuerbescheid ausgewiesen. Die Kosten für das Gutachten kann der Steuerschuldner von der Erbschaft absetzen.