Miete
Die Miete ist eine vertragliche Verpflichtung des Eigentümers, den Gebrauch der Mietsache gegen Entgelt zu gewähren. Es wird die Möglichkeit zur Nutzung im abgesprochenen Rahmen gegeben. Das Mietrecht wird durch eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetze reglementiert. Sowohl für die Wohnraum- als auch Geschäftsraummiete gelten grundsätzlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) in den §§ 535 bis 580.