Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht sind Gebäudeteile, Räume oder Freiflächen, die gemeinschaftliches Eigentum aller Wohnungseigentümer sind, aber einem oder mehreren Eigentümern zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen / überlassen sind. Alle anderen Miteigentümer sind damit von der Nutzung dieser Fläche ausgeschlossen. Hierunter fallen Stellplätze, Gartenanteile vor Erdgeschosswohnungen, Kellerabteile, Dachböden, Hobbyräume usw.

Die Begründung und Zuweisung erfolgt entweder in der Teilungserklärung bei der Begründung des Wohnungseigentums durch den teilenden Eigentümer oder nachträglich durch alle Wohnungseigentümer unter Mitwirkung der eingetragenen Berechtigten in Abteilung II und III. Die Übertragung von Sondernutzungsrechten auf einen anderen Wohnungseigentümer ist möglich.