Teilungserklärung
Die Teilungserklärung dient zur Begründung von Wohnungs-und Teileigentum und verbindet dieses mit einem Miteigentumsanteil an dem jeweiligen Grundstück.
Der Grundstückseigentümer erklärt nach § 8 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) gegenüber dem Grundbuch, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird und mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung bzw. an bestimmten nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen ( Teileigentum ) in einem bestehenden oder noch zu errichtenden Gebäude ( auf diesem Grundstück ) verbunden ist.
Ebenso kann ein gemäß § 3 WEG bestehendes Miteigentum durch einen Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem Miteigentümer, abweichend von § 93 BGB das Sondereigentum eingeräumt wird.
Beide Begründungsarten bedürfen zu ihrer Rechtwirksamkeit der Eintragung ins Grundbuch. Somit wird erst durch das Anlegen von Wohnungsgrundbüchern diese Teilung wirksam.
Einer Teilungserklärung als Anlagen beizufügen sind der Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung.