Gesamterbbaurecht
Das Gesamterbbaurecht ist ein Erbbaurecht, das als Gesamtrecht an mehreren rechtlich selbständigen Grundstücken eingetragen wird. Die belasteten Grundstücke können im Eigentum eines oder mehrerer Eigentümer stehen. Eines der Grundstücke kann auch dem Erbbauberechtigten selbst gehören.
Die praktische Notwendigkeit für Gesamterbbaurechte sind große einheitliche Gebäude, wie Fabriken, Kaufhäuser oder Wohnanlagen die über mehrere Grundstücke errichtet werden sollen.
Ein Gesamterbbaurecht kann auch entstehen, wenn das bereits errichtete Gebäude nachträglich erweitert werden soll und dabei eine Bebauung des Nachbargrundstückes erforderlich wird.
Ein „Gesamtvorkaufsrecht“ an den Grundstücken zugunsten des Erbbauberechtigten ist unzulässig. Es werden dafür an den Grundstücken gesonderte Vorkaufsrechte für den Erbbauberechtigten eingetragen.