Altersbegrenzung
Unter einer Altersbegrenzung versteht man zum einen die bautechnische Standdauer von Gebäuden. Die Obergrenze hierfür liegt bei der Haltbarkeitsgrenze der tragenden Bauteile (ca. 200 Jahre & mehr). Zum anderen versteht man die Altersbegrenzung auch als wirtschaftliche Lebensdauer, also als Zeitraum in dem die Zweckbestimmung eines Gebäudes wirtschaftlich nutzbar ist (erfahrungsgemäß unter 50 Jahre). Beim Sachwertverfahren wird von einer üblichen Gesamtnutzungsdauer ausgegangen in der sowohl wirtschaftliche als auch technische Aspekte der Standdauer von Gebäuden berücksichtigt sind. Diese liegt bei massiven Gebäuden je nach Ausführung und Nutzung zwischen 60 & 100 Jahren. Bei leichteren Konstruktionen kann die Nutzungsdauer ggf. nur 20 bis 60 Jahre betragen.