Ausstattung

In der Regel werden eingebaute oder eingerichtete Teile von leerstehenden Wohn- oder Gewerbeimmobilien zur Ausstattung gezählt. Eine einheitliche Definition gibt es hierfür jedoch nicht. Zum Gesamteindruck trägt sowohl die Ausstattung innerhalb der Einheit (z.B. Küche, Heizung, Einbauschrank etc.) als auch die Ausstattung außerhalb der Einheit (z.B. Aufzüge, Kellerräume, Grünanlagen etc.) bei. Grundsätzlich wird die Ausstattung bei der Grundstückswertermittlung in einfach, durchschnittlich, gehoben und luxuriös unterteilt.