Auflassung

Die Auflassung ist die dingliche Einigung, die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft erforderlich ist. Sie ist in § 925 BGB geregelt und muss demnach bei gleichzeitiger Anwesenheit des Veräußerers und des Erwerbers vor einem Notar erfolgen. Die Parteien können sich dabei vertreten lassen. Gegenstand einer Auflassung kann nicht nur ein gesamtes…

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Eigentum

Das Eigentum beschreibt die rechtliche Herrschaft einer Person über Sachen und Rechte § 903 BGB. Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

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Grundbuch

BGH vom 06.03.1981 “Das Grundbuch ist der Spiegel der privaten dinglichen Rechte an Grundstücken und hat die Aufgabe, über die das Grundstück betreffenden Rechtsverhältnisse möglichst erschöpfend und zuverlässig Auskunft zu geben. “ Zweck des Grundbuches ist es also, Klarheit über die jeweiligen Rechtsverhältnisse an einem Grundstück zu schaffen und Auskunft über ihren Bestand, Rang und…

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Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung ( an zu Wohnzwecken dienenden Räumen ) in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum ( z.B. zur Wohnung gehörende Kellerräume ). Begründet wird das Wohneigentum gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz durch eine entsprechende  Erklärung des Alleineigentümers eines Grundstückes gegenüber dem Grundbuch   ( § 8 WEG ) bzw. durch eine…

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Teilungserklärung

Die Teilungserklärung dient zur Begründung von Wohnungs-und Teileigentum und verbindet dieses mit einem Miteigentumsanteil an dem jeweiligen Grundstück. Der Grundstückseigentümer erklärt nach § 8 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) gegenüber dem Grundbuch, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird und mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung bzw. an bestimmten nicht…

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Miteigentumsanteil

Der Miteigentumsanteil ist der Anteil des jeweiligen Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum einschließlich des Grundstücks. Im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes ( WEG ) kann das Miteigentum an einem Grundstück durch die Einräumung von Sondereigentum beschränkt werden. Dieses Sondereigentum wird dabei jeweils einem speziellen Miteigentumsanteil zugeordnet und erlaubt dadurch dem Miteigentümer die ausschließliche Nutzung dieser Räume. Der Anteil am…

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Miteigentum

Von Miteigentum wird gesprochen, wenn das Eigentum an einem Grundstück oder einer beweglichen Sache mehreren Personen gemeinsam gehört und sich diese Gemeinschaft nur auf die Sache und nicht auf einen Verbund zwischen den Personen bezieht. Ein Eigentümer von Miteigentum an einem Grundstück nach Bruchteilen gemäß § 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ( BGB ) kann über…

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Rentenschuld

Die Rentenschuld ist ein Grundpfandrecht und eine Sonderform der Grundschuld. Gemäß des § 1199 BGB ist die Rentenschuld eine Grundschuld, bei der das Grundstück mit einer in regelmäßig wiederkehrenden Terminen zu zahlenden Geldsumme, einer Rente, belastet wird. Der Inhaber der Rentenschuld hat nur Anspruch auf diese Rente. Im Falle der Nichterfüllung kann er die Zwangsvollstreckung…

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Vorkaufsrecht

Allgemein versteht man unter einem Vorkaufsrecht, dass der Vorkaufsberechtigte im Falle eines Verkaufs durch den Eigentümer an einen Dritten zum Eintritt in den Kaufvertrag berechtigt ist. Der Vorkaufsberechtigte erwirbt dann unter den Vertragsbedingungen, die der Eigentümer mit dem Dritten vereinbart hatte. Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts ist also, dass der Eigentümer mit einem Dritten…

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Teileigentumsgrundbuch

Bei der Bildung von Teileigentum wird in der Regel für jeden Miteigentumsanteil ein gesondertes Grundbuchblatt angelegt. Bei wenigen Teileigentumseinheiten ist auch die Eintragung auf ein gemeinschaftliches Teileigentumsgrundbuch möglich. Für die Teileigentumsgrundbücher gelten die Vorschriften über Wohnungsgrundbücher entsprechend. Die Anlegung von Wohnungsgrundbüchern oder Teileigentumsgrundbüchern hat das Grundbuchamt im Rahmen der Grundbuchordnung selbstständig zu entscheiden, wobei die…

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