Baubeschränkung
Unter Baubeschränkungen versteht man öffentlich-rechtliche Vorschriften, die die bauliche Nutzung eines Grundstücks und damit auch die Baufreiheit einschränken. Baubeschränkungen sind in verschiedenen Gesetzen sowie in den Bebauungsplänen und den örtlichen Bauvorschriften enthalten. Baubeschränkungen begrenzen die Baufreiheit. Diese wiederum ist Ausfluss des Eigentums. Daher ergibt sich die Zulässigkeit von Baubeschränkungen aus Art. 14 GG (Sozialpflichtigkeit des Eigentums).
Baubeschränkungen müssen dem öffentlichen Interesse dienen, sonst sind sie unzulässig. Als öffentliches Interesse im Baurecht kommen Gefahrenabwehr, ästhetische Ziele oder die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in Betracht.