Baugenehemigung

Unter einer Baugenehmigung versteht man die Erlaubnis der zuständigen Behörde (i.d.R. das zuständige Bauamt), dass ein Bauwerk auf einem Grundstück errichtet werden darf. Der Antrag auf eine Baugenehmigung ist nicht bei allen Bauvorhaben zwingend vorgeschrieben. In einigen Fällen genügt ein sogenanntes Genehmigungsfreistellungsverfahren.