Baulücke

Unter einer Baulücke versteht man ein unbebautes Gelände im Zusammenhang einer bebauten Umgebung. Dies gilt unabhängig von einer offenen oder geschlossenen Bauweise. Eine Bebauung ist an rechtliche Vorgaben gebunden. Diese können in einem bestehenden Bebauungsplan oder im §34 BauGB geregelt sein.