Bauschaden
Als Bauschaden werden (im Gegensatz zum Baumangel) Beeinträchtigungen eines Bauwerks bezeichnet, die als Folge
- eines Baumangels oder
- äußerer Einwirkungen (z. B. Sturm, Regen oder Feuer) oder
- unterlassener oder nicht ordnungsgemäß ausgeführter Instandhaltung
entstanden sind.
Hierzu gehören insbesondere Gründungsschäden (Setzrisse) sowie Schäden infolge mangelhafter Dachisolierung, Putzschäden, Schäden an Dachrinnen, Formveränderungen von Bauteilen usw.