Bauschaden

Als Bauschaden werden (im Gegensatz zum Baumangel) Beeinträchtigungen eines Bauwerks bezeichnet, die als Folge

  • eines Baumangels oder
  • äußerer Einwirkungen (z. B. Sturm, Regen oder Feuer) oder
  • unterlassener oder nicht ordnungsgemäß ausgeführter Instandhaltung

entstanden sind.

Hierzu gehören insbesondere Gründungsschäden (Setzrisse) sowie Schäden infolge mangelhafter Dachisolierung, Putzschäden, Schäden an Dachrinnen, Formveränderungen von Bauteilen usw.