Besitzübergang

Der Besitz einer Immobilie und somit die tatsächliche Verfügungsgewalt geht mit der Zahlung des Kaufpreises auf den Erwerber über. Zeitgleich mit der Besitzübergabe gehen alle mit dem Eigentum an der Immobilie verbundenen Risiken, Steuern, Lasten und die Verkehrssicherungspflicht (§ 446 BGB) auf den Erwerber über. Das Risiko kann in der „zufälligen Verschlechterung“ oder im „zufälligen Untergang“,  z.B. durch einen Brand bestehen.