Bewirtschaftungskosten

Bewirtschaftungskosten werden in der Verkehrswertermittlung im Rahmen der Ertragswertermittlung berücksichtigt. Hierbei gilt für den Ansatz der Bewirtschaftungskosten folgender Grundsatz gem. § 18 Abs. 1 ImmoWertV:

„Der Reinertrag ergibt sich aus dem jährlichen Rohertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten.“

 

Als Bewirtschaftungskosten werden gem. § 19 ImmoWertV solche Aufwendungen bezeichnet, die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung eines Gebäudes marktüblich jährlich entstehen und die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind.

In der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigende Bewirtschaftungskosten sind

  1. Verwaltungskosten
  2. Instandhaltungskosten
  3. Mietausfallwagnis
  4. Betriebskosten

Da die Betriebskosten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr im Regelfall durch Umlagen auf den Mieter gedeckt sind, kann auf eine entsprechende Berücksichtigung in der Verkehrswertermittlung überwiegend verzichtet werden.