Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche, auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche bezogene Grundstückswert für ein bestimmtes Gebiet, der vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss nach § 196 BauGB für unbebaute, baureife, erschließungsbeitragsfreie Grundstücke zu ermitteln ist. Auch eine Ermittlung für z. B. erschließungsbeitragspflichtige Grundstücke ist möglich.

 

In ländlichen Gebieten werden regelmäßig auch Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ermittelt und veröffentlicht. Grundlage der Ermittlung der Bodenrichtwerte ist die Kaufpreissammlung, die bei jedem Gutachterausschuss zu führen ist.

 

Bodenrichtwerte werden jeweils für ein Kalenderjahr ermittelt. In Niedersachsen werden die Bodenrichtwerte regelmäßig zum Wertermittlungsstichtag 31.12. ausgewiesen und in den entsprechenden Bodenrichtwertkarten veröffentlicht. Eine Anpassung der Bodenrichtwerte an den Wertermittlungsstichtag kann dann (soweit erforderlich) mit Hilfe einer Bodenpreisindexreihe durchgeführt werden.

 

Für bebaute Gebiete/bebaute Grundstücke sind nach dem BauGB ebenfalls Bodenrichtwerte abzuleiten, und zwar mit dem Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

 

Der Zweck der Bodenrichtwerte ist, den Grundstücksmarkt transparent zu halten. Dieses lässt sich naturgemäß nur erreichen, wenn die vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte allgemein zugänglich sind. Gem. § 196 Abs. 3 Satz 2 kann von man Auskünfte über Bodenrichtwerte vom Gutachterausschuss verlangen. In Niedersachsen sind diese auch direkt und unmittelbar über das Internet einsehbar (kostenpflichtig).