Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit ist ein beschränktes, dingliches Recht und in den §§ 1018 – 1029 BGB geregelt. Sie entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch in Abteilung II des dienenden Grundstücks, wobei zur Eintragung eine notariell beglaubigte Eintragungsbewilligung desjenigen Eigentümers erforderlich ist, dessen Grundstück belastet werden soll.  Die Grunddienstbarkeit muss gemäß § 1019 BGB für das…

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Salzausblühungen

Die im Mörtel oder im Mauerstein vorhandenen leichtlöslichen Salze (  wie z.B. Sulfate oder Chloride ) können sich bei Wassereinwirkungen lösen und mit dem Wasser transportiert werden. Typisch sind Salzausblühungen bei erdberührten Bauteilen und Fassaden.   Wasser gelangt in flüssiger Form durch das Mauerwerk, löst die Salze und transportiert diese bis zur Bauteiloberfläche. Dort verdunstet…

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Aufteilungsplan

Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung mit Schnitten, Ansichten, Lageplan, aus der die Aufteilung des Gebäudes  sowie die Lage und  Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist, wobei in dem Plan die zum selben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume mit derselben Nummer…

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Wohnungsrecht

Das dingliche Wohnungsrecht ist eine besondere Form der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach § 1093 BGB. Das Wohnungsrecht kann sich immer nur auf Gebäude oder Gebäudeteile zur Wohnnutzung beziehen. Allerdings kann das Benutzungsrecht auf nicht zu Wohnzwecken bestimmte Gebäude (etwa eine Garage) oder Räume (etwa einen Keller) und auch unbebaute Grundstückssteile (etwa einen Garten) erstreckt werden, wenn…

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Auflassung

Die Auflassung ist die dingliche Einigung, die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft erforderlich ist. Sie ist in § 925 BGB geregelt und muss demnach bei gleichzeitiger Anwesenheit des Veräußerers und des Erwerbers vor einem Notar erfolgen. Die Parteien können sich dabei vertreten lassen. Gegenstand einer Auflassung kann nicht nur ein gesamtes…

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Eigentum

Das Eigentum beschreibt die rechtliche Herrschaft einer Person über Sachen und Rechte § 903 BGB. Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

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Grundbuch

BGH vom 06.03.1981 “Das Grundbuch ist der Spiegel der privaten dinglichen Rechte an Grundstücken und hat die Aufgabe, über die das Grundstück betreffenden Rechtsverhältnisse möglichst erschöpfend und zuverlässig Auskunft zu geben. “ Zweck des Grundbuches ist es also, Klarheit über die jeweiligen Rechtsverhältnisse an einem Grundstück zu schaffen und Auskunft über ihren Bestand, Rang und…

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Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung ( an zu Wohnzwecken dienenden Räumen ) in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum ( z.B. zur Wohnung gehörende Kellerräume ). Begründet wird das Wohneigentum gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz durch eine entsprechende  Erklärung des Alleineigentümers eines Grundstückes gegenüber dem Grundbuch   ( § 8 WEG ) bzw. durch eine…

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Teilungserklärung

Die Teilungserklärung dient zur Begründung von Wohnungs-und Teileigentum und verbindet dieses mit einem Miteigentumsanteil an dem jeweiligen Grundstück. Der Grundstückseigentümer erklärt nach § 8 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) gegenüber dem Grundbuch, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird und mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung bzw. an bestimmten nicht…

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Miteigentumsanteil

Der Miteigentumsanteil ist der Anteil des jeweiligen Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum einschließlich des Grundstücks. Im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes ( WEG ) kann das Miteigentum an einem Grundstück durch die Einräumung von Sondereigentum beschränkt werden. Dieses Sondereigentum wird dabei jeweils einem speziellen Miteigentumsanteil zugeordnet und erlaubt dadurch dem Miteigentümer die ausschließliche Nutzung dieser Räume. Der Anteil am…

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