Courtage

Als Courtage bezeichnet man das Honorar eines Immobilienmaklers für die Vermittlung eines Kaufvertrages oder für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages.
Seit dem 23.12.2020 ist eine Gesetzesänderung bezüglich der Maklerprovision in Kraft getreten, sodass die Maklerkosten jeweils zur Hälfte vom Verkäufer und zur Hälfte vom Erwerber zu tragen sind, sofern der Makler für beide Parteien tätig wird. Eine reine Verkäuferprovision ist ebenfalls möglich, sofern der Makler nur für die Verkäuferseite tätig ist.