Ecklage

Eckgrundstücke grenzen mit mehr als einer Seite an meist aufeinanderstoßende Straßen. Nicht nur von der Breite und Tiefe des Grundstücks sondern auch vom Winkel, unter dem die beiden Straßen aufeinandertreffen hängt die Ausnutzbarkeit ab.

Eckgrundstücken kommt bei der Erschließung meist eine besondere Rolle zu. Da Ecklagen meist nicht einen doppelten Erschließungsvorteil bieten, sehen die Erschließungsbeitragssatzungen der Gemeinden meist eine Eckvergünstigung, insbesondere bei Wohngrundstücken, vor. Die Gemeinden entscheiden, für welche Art von Grundstücken und in welcher Höhe solche Eckvergünstigungen eingeräumt werden. Die Gemeinde muss jedoch den Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigen, damit Mittelgrundstücke, die durch die Eckvergünstigungen höher belastet werden, im Vergleich zu den Eckgrundstücken nicht über die Maße hinaus finanziell beansprucht werden.

In der Wertermittlung müssen Ecklagen in Bezug auf die Grundstücksnutzung und aus-nutzung gesehen werden. Ein Eckgrundstück im Kern oder Mischgebiet erzielt wegen der möglichen höheren Ausnutzbarkeit (Geschäfte im Erdgeschoss) und damit der Erhöhung des Ertrages im Allgemeinen Sinn höheren Preis als Frontgrundstücke. Der Wert wächst jedoch nicht proportional zur Ausnutzungssteigerung, da in Ecklagen auch höhere Kosten, z.B. für für Fassadengestaltung, Unterhaltung des Gebäudes anfallen. In der Regel wird wird in reinen Wohngebieten mit offener Bauweise für Eckgrundstücke ein geringerer Preis erzielt als für ein in Reihe gelegenes Grundstück. Ein in der Reihe gelegenes Grundstück ist begehrter als eine Ecklage, denn es fallen höhere Kosten z.B. für Einzäunung, Erschließungsbeiträge, Kanalisation und Straßenreinigung an. Im Gegensatz dazu steht die sich im Preis widerspiegelnde Beliebtheit von Eckgrundstücken bei Reihenhausbebauung. Reihenhauseckgrundstücke haben meist einen größeren Garten mit Außenzugang und ggf. die Möglichkeit, eine Garage oder einen Anbau neben dem Wohnhaus errichten zu können.