Einwurfsmasse
Im Umlegungsverfahren wird die Einwurfsmasse aus allen privatnützigen Einwurfsgrundstücke (privaten Nutzungsgrundstücken) gebildet. Sie ist eine unverzichtbare Rechengröße. So muss bei der Verteilung nach Werten, der Wert der Einwurfsmasse bestimmt werden. Damit dieser dem Wert der Verteilungsmasse gegenüber gestellt werden kann und so den Verteilungsfaktor q berechnen zu können. Bei der Flächenumlegung wird die Größe der Einwurfsmsse bestimmt, um den Flächenabzug für die neuen örtlichen Erschließungs-, Grün-, Immissionsschutz-, sowie Ausgleichsflächen prozentual bestimmen und gleichmäßig auf alle Beteiligten anwenden zu können. Nicht zur Einwurfsmasse gehören schon vorher öffentlich genutzte Grundstücke wie alte Wege und Straßen.