Einwurfswert
Der Einwurfswert ist der Wert aller privatnützigen Einwurfsgrundstücke. Dieser richtet sich nach der Qualität des Bodens, die ohne die Umlegung vorhanden wäre. Da für bauliche Anlagen, Anpflanzungen u.Ä. (nur) besondere Geldabfindungen zu gewähren sind, ist der Einwurfswert, auch bei bebauten Grundstücken, ein reiner Bodenwert. Er ist zu ermitteln, als wäre der Boden unbebaut. Es wäre falsch, den Bodenwert aufgrund eines (wertmindernden) Gebäudes zu verringern, da dieses jederzeit abgebrochen werden kann.
Der Einwurfswert bei Neuerschließungsumlegungen bestimmt sich in der Regel nach der Qualität des Rohbaulandes. Bei der Bewertung ist entsprechend $57 Abs. 2 BauGB zu beachten, hiernach haben Baugrundstücke Ausgleichsflächen aufzubringen (gedämpfter Einwurfswert).