Ertragswert
Der Ertragswert wird im Rahmen der Verkehrswertermittlung im Regelfall für Immobilien ermittelt, für die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr der erzielbare Ertrag (Miete) eines Anwesen ausschlaggebend ist; im Gegenteil hierzu der Sachwert, der hauptsächlich für den Verkehrswert von Wohnhäusern ausschlaggebend ist, die im Wesentlichen vom Eigentümer bewohnt werden.
Der Ertragswert stellt den Barwert aller zukünftigen, nachhaltigen Reinerträge eines Bewertungsgegenstandes dar und ist somit ein Zukunftserfolgswert.
Neben typischen Mietwohngrundstücken sind hauptsächlich Büro- und Verwaltungsgebäude, Handelsimmobilien oder Gewerbegrundstücke Gegenstand einer Ertragswertermittlung.