Feuerversicherung

Die Feuerversicherung bietet Schutz bei Schäden am Sachvermögen, die verursacht werden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz, Anprall eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile bzw. seiner Ladung. Es können auch Elementarschäden eingeschlossen sein.

Üblicherweise wird bereits für den Rohbau eine Feuerversicherung abgeschlossen.

Die Grundlage für die Feuerversicherung sind die Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen für Geschäftsgebäude.

Die Monopolsituation, die staatliche Institutionen lange Zeit hinsichtlich der Feuerversicherung hatten, endete mit der Deregulierung des Versicherungsmarktes ab 01.07.1994.

Die Absicherung gegen das Brandrisiko bei Wohngebäuden (mit überwiegender Wohnnutzung) erfolgt in der Regel im Rahmen der verbundenen Wohngebäudeversicherung des privaten Hausrats im Rahmen der verbundenen Hausratsversicherung.

Bei der Ermittlung des Versicherungswertes ist größte Sorgfalt anzuwenden. Während zu Zeiten der Monopolsituation der Versicherungswert durch den Monopolversicherer gleichsam in eigener Verantwortung ermittelt wurde, ist seit dem Wegfall der Monopole der Immobilieneigentümer in der Regel für dessen sachgerechte Ermittlung selbst zuständig.