Flächenbaulast bzw. Nutzungsmaßbaulast
Mittels einer Flächen- bzw. Nutzungsmaßbaulast kann auf die Ausnutzung eines Teils der baurechtlich möglichen Grundfläche, Geschossfläche oder der Baumasse eines Grundstücks zugunsten eines anderen Grundstücks verzichtet werden. Damit wird auf dem begünstigten Grundstück eine entsprechende Überschreitung der für das Grundstück ansonsten zulässigen baulichen Ausnutzung ermöglicht. Es handelt sich somit faktisch um eine rein bauplanungs-rechtliche Übertragung von Bebauungspotential vom belasteten Grundstück auf das begünstigte Grundstück. Dieses Bebauungspotential steht dem belasteten Grundstück anschließend nicht mehr zur Verfügung.
Durch diese Baulast kann die Voraussetzung für die Gewährung einer planungsrechtlichen Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung geschaffen werden.
Ihre rechtliche Grundlage hat die Flächen- und Nutzungsmaßbaulast im Bauplanungsrecht.