Gesamtnutzungsdauer

In § 23 ImmoWertV wird beim Hinweis auf die notwendige Alterswertminderung im Sachwertverfahren wie folgt Bezug auf die Gesamtnutzungsdauer genommen:

„Die Alterswertminderung ist unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlagen zu ermitteln. Dabei ist in der Regel eine gleichmäßige Wertminderung zugrunde zu legen. Gesamtnutzungsdauer ist die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der baulichen Anlagen.“

In Anlehnung an § 6 ImmoWertV ist unter dieser Regelung die prognostizierte Anzahl von Jahren zu verstehen, in denen eine neu errichtete bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung insgesamt voraussichtlich wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ist von der Bauart, Bauweise sowie der Nutzung abhängig. In der Gesamtnutzungsdauer werden sowohl die wirtschaftlichen als auch die technischen Aspekte der Standdauer von Gebäuden berücksichtigt.

Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer baulicher Anlagen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten aufgrund gestiegener Ansprüche, neuer Technologien usw. gegenüber früheren Einschätzungen erheblich vermindert. Die seinerzeit übliche Anschauung einer im Regelfall 100-jährigen Gesamtnutzungsdauer eines Gebäudes ist mittlerweile vollständig überholt.

Der Ansatz einer verminderten Gesamtnutzungsdauer gilt für nahezu alle Gebäudearten. Im gewerblich-industriellen Bereich haben insbesondere die technischen Anforderungen, die Umweltbelange oder produktionstechnische Gegebenheiten (größere Maschinen usw.) die Gesamtnutzungsdauer in nicht unerheblicher Weise verkürzt.

Orientierungswerte für die übliche wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer von Gebäuden enthalten auch die Sachwertrichtlinien. Hier werden für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser mit einer mittleren Standardstufe Gesamtnutzungsdauern von 70 Jahren ausgewiesen. Diese Werte übernimmt auch der Grundstücksmarktbericht zur Ableitung der Sachwertfaktoren.
Für Gewerbeobjekte, öffentliche Gebäude oder landwirtschaftliche Betriebsgebäude werden nach heutigen Anforderungen Gesamtnutzungsdauern von 30 – 50 Jahren veröffentlicht.