Geschlossene Bauweise
In einem Bebauungsplan kann die Bauweise eines Gebäudes als geschlossene bzw. als offene Bauweise festgesetzt werden.
In der geschlossenen Bauweise werden Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, es sei denn, dass die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert.
Im Bebauungsplan kann eine davon abweichende Bebauung festgesetzt werden. Es kann auch bestimmt werden, inwieweit an die vorderen, rückwärtigen und seitlichen Grundstücksgrenzen herangebaut werden darf oder muss. Bei der geschlossenen Bauweise fallen in der Regel keine seitlichen Abstandsflächen an.
Entsprechende Regelungen zur Bauweise finden sich in § 22 BauNVO. Die Darstellung in den Bebauungsplänen erfolgt gem. Planzeichenverordnung (PlanZV) mit Hilfe des folgenden Symbols: g