Grundstück – Allgemeine Erläuterung

Im Grundbuchrecht ist ein Grundstück ist katastermäßig vermessener und bezeichneter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs mit einer eigenen Nummer als Grundstück geführt wird (formaler Grundstücksbegriff). Ein Grundstück kann somit auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Ein Flurstück stellt somit nicht grundsätzlich ein Grundstück dar, da es sich beim Flurstück lediglich um eine Vermessungseinheit handelt.

Als wirtschaftlicher Grundstücksbegriff wird der Teil der Erdoberfläche verstanden, der erkennbar abgegrenzt und auch irgendeine Art genutzt oder bewirtschaftet wird.


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