Gutachter

Gutachter sind Personen, die in einem bestimmten Sachgebiet über eine besondere Sachkunde verfügen. Ein Gutachter ist also derjenige, der mit überdurchschnittlichen Fachwissen in einem Sachgebiet eine Stellungnahme (Gutachten) abgibt. Bei Meinungsverschiedenheiten im Privatbereich (Privatgutachten), als auch bei Rechtsstreitigkeiten (Gerichtsgutachten) werden Gutachter herangezogen.

Bei der Grundstücksbewertung wird als Gutachter U.a. ein Mitglied des Gutachterausschusses im Sinne des §192 BauGB bezeichnet. Es ist nicht notwendig, dass solche Gutachter öffentlich bestellte und vereidigte, zertifizierte oder freie Sachverständige sind. Es resultiert aus der Tatsache, dass ein ständiges Mitglied des Gutachterausschusses ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde ist.

Die Regeln für eine Berufung von Gutachtern ist Ländersache. Als Rechtsgrundlage sind Gutachterausschussverordnungen heranzuziehen. Gutachterausschüsse bestehen in der Regel aus  Bezirksregierungen, Fachleuten und Sachverständigen aus den Bereichen Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankenwesen, Land- und Forstwirtschaft und dem Vermessungswesen berufen. Es ist eine ehrenamtliche Tätigkeit.