Hausbock

Der Hausbock gilt als das holzzerstörendste Trockenholzinsekt in gemäßigten Klimazonen. Der schwarze Bockkäfer ist weißgrau behaart und wird ca. 7-25 mm lang.

Als weitere holzzerstörende Insekten sind der Klopfkäfer und der Splintholzkäfer zu nennen.

In subtropischen und tropischen Klimazonen sind es die Termiten.

Zu den wichtigsten baulichen Maßnahmen in Hinblick auf den vorbeugenden Holzschutz ist der Schutz vor Feuchtigkeit. Die Vitalität und die Lebensdauer des Hausbockes sind nämlich im Wesentlichen von der Holzfeuchtigkeit abhängig. Zu den weiteren Maßnahmen des vorbeugenden Holzschutzes gehören daher die Verwendung von chemischen Schutzmitteln, besonders bei Holzbauteilen, die zur Standsicherheit beitragen und besonders gefährdet sind.

Ein Weibchen des Hausbockkäfers legt seine Eier überwiegend in Spalten und feine Risse von Nadelhölzern. Die aus den ca. 200 Eiern sich entwickelten ca.15-30 mm langen Larven zerstören während ihrer drei- bis sechsjährigen Entwicklungszeit durch Nagen, parallel der Holzfaser, das Holzinnere. Hierbei wird besonders das Splintholz mit Fraßgängen durchzogen. Die Außenschicht des Holzes wird hierdurch nicht zerstört. Der Befall des Holzes wird daher oft erst an den ovalen Ausflugslöchern bemerkt, zumal durch die Larven beim Minieren kein Bohrmehl ausgestoßen wird. Die Ausflugslöcher haben einen Durchmesser von ca. 5-10 mm und sind an den Rändern ausgefranst.

Ist das Holz vom Hausbock befallen, so sind die befallenen Teile abzubeilen oder zu ersetzen und die verbleibenden mit Schutzmitteln zu behandeln. Bei dem Befall von tragenden Teilen sich Statiker und Holzgutachter hinzuzuziehen.

Weist das beim Abbeilen hervortretende Bohrmehl eine dunkelgelbe bis bräunliche Färbung auf, so liegt i.d.R. ein toter Befall vor, bei einer weißlich bis hellgelben Färbung ein akuter Befall.

Ausgebautes befallenes Holz und Späne sind stets zu verbrennen.

Der Schutz vor tierischen Schädlingen gehört zu den Anforderungen der Landesbauordnungen an bauliche Anlagen (§ 16 MBO).

Die DIN-Vorschriften wie z.B. DIN 68800 und DIN EN 335-1 haben hier erhebliche Bedeutung und finden ihre Anwendung.

Durch ein Horchgerät kann übrigens ein Befall des Holzes diagnostiziert werden, da beim Behämmern des Holzes die Larven ihre kratzende Nagetätigkeit einstellen.