Hausschwamm
Der Hausschwamm war bereits in der Antike bekannt; erste Berichte datieren aus dem 13. Jh v. Chr. Ganze Straßenzüge in Altstadtquartieren, deren Bebauung überwiegend aus dem vorherrschenden Baustoff Holz gefertigt wurde, fielen der Pilzkrankheit anheim.
Die Ausbreitung des Schwamms erfolgt über Sporen, die millionenfach produziert werden und bei günstiger Feuchtigkeit und Temperatur schnell keimen.
Das Wachstum kann mehrere cm am Tag in alle Richtungen betragen. Die sog. Myzelstränge des Schwamms breiten sich in 1-5 mm Stärke selbst durch feine Ritzen im Mörtel und zwischen Mauersteinen und vor allem durch Fugen in Brettern und Balken aus.
Beim (echten) Hausschwamm handelt es sich um eine gravierende, sich rasch ausbreitende Pilzerkrankung, vorzugsweise, wie oben genannt, des Holzes. Dadurch werden gerade Gebäude mit Holzkonstruktionen geschädigt und in ihrer Substanz stark gefährdet. Aber auch Mauerwerk kann vom Hausschwamm durchdrungen werden. Befallene Gebäude müssen aufwendig und kostenträchtig saniert werden.
Infizierte Holz- und Mauerwerksteile sowie große Bereiche der umgebenden Bauteile sind daher restlos zu entfernen, sorgfältig abzutransportieren und i.d.R. zu verbrennen, damit die Gefahr eines erneuten Befalls gebannt werden kann.
Noch nicht befallene Bauteile müssen vor Feuchtigkeit beschützt werden. Einzelheiten regelt DIN 68 800.
Schwammbefall ist oftmals die Folge eines Bauschadens (schlechte Isolierung der Keller- und Außenwände, Undichtigkeiten im Dach- und Kaminbereich etc.) und führt wegen der umfassenden Sanierungserfordernisse und der Restrisiken zu einer erheblichen Wertminderung einer Immobilie.
Der merkantile Minderwert bei einem Gebäude kann beispielsweise entsprechend der Höhe der Kosten für die Beseitigung der Grundfeuchtigkeit angesetzt werden, die die Schwammbildung bewirkt haben.
Bei einem bestimmten Ausmaß des Schwamms tritt bei Feuchtigkeitsmangel zwar zunächst ein Wachstumsstillstand ein, der mehrere Jahre andauern kann , jedoch führt eine Veränderung der Rahmenbedingungen auch noch nach Jahren durchaus wieder zu einer erneuten Wachstumsphase. Diese starken Überlebenseigenschaften erfordern daher eine vollständige und sorgfältige Beseitigung des Schwamms. Dennoch begründet das verbleibende Restrisiko auch nach erfolgter Sanierung in wertermittlungstechnischer Hinsicht noch einen merkantilen Minderwert.