Immobilie

Immobilien sind unbewegliche Sachen, also Grundstücksflächen (Grundstück) und die mit ihnen fest verbundenen Sachen (Gebäude, sowie Erzeugnisse des Grundstückes, solange sie mit dem Boden verbunden sind) verstanden.

Immobilien werden in der Grundstückswertermittlung in bebaute und unbebaute Grundstücke unterteilt. Unbebaute (bewertbaren) Grundstücke sind vor allem Flächen für Land- und Forstwirtschaft (Agrarland) sowie Flächen für Bebauungen aller Art, welche noch jedoch nicht bebaut sind. Bebaute Grundstücke umfassen alle mit einer Bebauung versehenen Grundstücke, vgl. auch § 9 Baugesetzbuch (BauGB) und § 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Der Wert der Immobilie richtet sich nach der Höhe des Nutzens, der aus dieser zu ziehen ist. Hier ist neben den bestehenden Gebäuden, auch die mögliche Bebaubarkeit des Grundstückes wertbildend. Es ist aus diesem Grund zu untersuchen, ob Baurechtreserven, die zu bewerten sind existieren. Zusätzlich ist der Wert der Bebauung zu festzustellen.

Da das Grundstück und die Bebauung (temporär) verbunden und somit untrennbar sind, wird in der deutschen Wertermittlung der Wert der Immobilie entsprechend der in § 7 Wertermittlungsverordnung (WertV) vorgegebenen Verfahren (Vergleichs-, Ertrags-, sowie Sachwertverfahren) als „Gesamtwert“ (Verkehrswert) bestimmt.