Inzidentkontrolle

Unter einer Inzidentkontrolle wird die Überprüfung einer Rechtsnorm im Rahmen einer Gerichtsentscheidung, die eigentlich einen anderen Gegenstand hat, verstanden.

Rechtsnormen in diesem Sinne können Gesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen sein.

Ein klassisches Beispiel für eine Inzidentkontrolle ist die Überprüfung eines Bebauungsplanes z.B. im Rahmen einer Verpflichtungsklage, die sich auf die Erteilung einer Baugenehmigung richtet.

Die Klage hat nicht die Aufhebung des Bebauungsplanes zum Ziel, sondern die behördliche Einzelentscheidung. Um diese gerichtlich zu überprüfen, ist aber eine Kontrolle der der Entscheidung zumindest auch zu Grunde liegenden Norm erforderlich, die daher bei dieser Gelegenheit mit, also inzident, überprüft wird.

Ein weiterer häufiger Fall der Inzidentkontrolle ist die Überprüfung von Normen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, wobei es für Normen im Gesetzesrang nach Art. 100 GG ein Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts gibt.