Irrtumswahrscheinlichkeit

Aussagen, die auf der Basis einer Stichprobe gewonnen werden, lassen sich immer nur mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit auf die Grundgesamtheit übertragen.

Die verbleibende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Aussage auf die Grundgesamtheit nicht zutrifft wird als Irrtumswahrscheinlichkeit bezeichnet.

Bei den Konfidenzschätzungen, die zu einem bestimmten, Vertrauensbereich führen, wird umgekehrt die Irrtumswahrscheinlichkeit vorgegeben.

Analog geht man bei einem Signifikanztest vor, bei dem die getroffene Entscheidung bis auf die vorgegebene Irrtumswahrscheinlichkeit gilt.