Jahresreinertrag

In der Immobilienwirtschaft wird als Jahresreinertrag der Betrag bezeichnet, der sich aus der Subtraktion der Bewirtschaftungskosten vom Jahresrohertrag (Jahresnettokaltmiete) ergibt.

Zu unterscheiden ist zwischen diesem Jahresreinertrag als Istgröße, die die faktischen Ertragsverhältnisse eines bestimmten Jahres wiederspiegelt und dem Jahresreinertrag, der als Berechnungsgrundlage für das Ertragswertverfahren dient.

Beim Ertragswertverfahren ist die Abschreibung kein Bestandteil des Bewirtschaftungskostenkatalogs, da diese zusammen mit der Restnutzungsdauer im Vervielfältigter berücksichtigt ist.

Außerdem ist zusätzlich eine Nachhaltigkeitsprüfung vorzunehmen  und die ursprüngliche Ausgangsgröße, der Jahresrohertrag – falls erforderlich –  nach oben oder  unten zu korrigieren.

Dies ist in der Regel bei sogenannten ,,overrented“ oder ,,underrented“ Objekten der Fall.

Beim ,,underrented“ Objekt muss ausgelotet werden, ob bei dem bestehenden Mietverhältnis die Mietertragsreserven ausgeschöpft werden können. Ist dies der Fall, ist davon auszugehen das der nachhaltig erzielbare Mietvertrag über dem tatsächlichen Mietertrag liegt.

Es handelt sich bei overrented Objekten um solche, bei denen die erzielten Mieterträge nicht nur marginal oberhalb der Marktmiete angesiedelt sind und zu befürchten steht, dass im Falle des Mieterwechsels diese Miete nicht mehr erzielt werden kann.