Jahresrohmiete

Bei Anwendung des Ertragswertverfahrens in der Immobilienbewertung wird von der jährlich nachhaltig erzielbaren Rohmiete ausgegangen. Nach §17 Wertermittlungsverordnung (WertV) beinhaltet diese nicht jene Umlagen, die zur Deckung von Betriebskosten gesondert gezahlt werden.

Die Jahresrohmiete ist auch Ausgangspunkt für eine Kalkulationsmethode, welche auch als „Maklerverfahren“ bezeichnet wird. Der hier überschlägig ermittelte Verkehrswert ergibt sich als Vielfaches der Jahresrohmiete.