Kaufpreisliste

Die Kaufpreisliste ist ein Bestandteil der Kaufpreissammlung im Sinne des § 195 BauGB, die von dem Gutachterausschuss geführt und ausgewertet werden, um die Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten zu ermitteln (§ 193 Abs. 3 BauGB). Die Kaufpreissammlung besteht aus einem beschreibenden Nachweis (Rechtsverordnungen der Länder), der Kaufpreiskartei oder auch genannt Kaufpreisdatei und der Kaufpreiskarte, einem kartenmäßigen Nachweis.

Es können für den praktischen Gebrauch ausgewählte Kauffälle oder auch Kaufpreislisten, die die Kaufpreisdatei ergänzen, geführt werden. Zusätzlich können ihnen gezielte Objektgruppen mit ihren Ordnungs- und Vertragsmerkmalen und Umständen zusammengelegt werden, um die Erfüllung der Aufgaben der Gutachtenausschüsse in zweckmäßiger Weise zu ermöglichen.

Typische Anwendungsfälle sind Kaufpreislisten für die Ableitung von Bodenrichtwerten und sonstigen für die Wertermittlung erforderliche Daten. Damit stellt die Kaufpreisliste bereits einen Übergang vom reinen Sammeln zum Analysieren und Auswerten der Kaufpreisdaten dar.