Kleinsiedlungsgebiete
In der Baunutzungsverordnung werden die für die Bebauung vorgesehen Flächen nach der besonderen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) dargestellt. Folgende Unterscheidungen werden aufgeführt:
1. Kleinsiedlungsgebiete (WS)
2. Reine Wohngebiete (WR)
3. Allgemeine Wohngebiete (WA)
4. Besondere Wohngebiete (WB)
5. Dorfgebiete (MD)
6. Mischgebiete (MI)
7. Kerngebiete (MK)
8. Gewerbegebiete (GE)
9. Industriegebiete (GI)
10. Sondergebiete (SO)
Kleinsiedlungsgebiete werden in § 2 BauNVO wie folgt beschrieben:
(1) Kleinsiedlungsgebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen, einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen.
(2) Zulässig sind
• Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten, landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen und Gartenbaubetriebe,
• die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
• sonstige Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen,
• Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
• Tankstellen,
• nicht störende Gewerbebetriebe.